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Gruppenleiter
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Werde BdSJ Gruppenleiter*in:

Als Verband der Jugendpflege fördert der BdSJ die außerschulische Jugendbildung.

Durch das Bildungsangebot des BdSJ in der Diözese Münster werden Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene auf ihre Aufgaben in Kirche, Staat und Gesellschaft vorbereitet. Die Verantwortlichen in den Jungschützengruppen unserer Bruderschaften werden durch Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf ihre Aufgabe in der Gruppenleitung vorbereitet. Für Fragen rund um die Ausbildung stehen euch die Diözesanbildungsreferent*innen zur Verfügung.

Die Gruppenleiterausbildung des BdSJ Diözesanverbandes Münsters wird in drei Module eingeteilt.

  • Die Module A und B sind jeweils Wochenendseminare von Freitag bis Sonntag inklusive Übernachtung
  • Das Modul C ist ein Tagesseminar. Die Themen von Modul C können wechseln

Für das Erlangen einer JuLeiCa wird zusätzlich ein Erste-Hilfe Kurs vorausgesetzt. Es gibt die Möglichkeit, Modul C und den Erste-Hilfe-Kurs zu verbinden, indem man das sogenannte Kombi-Seminar besucht. Dieses ist wie die Module A + B ebenfalls ein Wochenende von Freitag bis Sonntag und vereint die Themen aus Modul C mit einem ErsteHilfe Kurs. Um genauere Informationen zu bekommen fragt im Diözesanbüro nach.

Die Jugendleiter*innen-Card

Informationen zur JuLeiCa

Die Jugendleiter*innencard ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Er dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen

  • Du bist ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv

  • Du bist Mitglied beim BdSJ bzw. deine Bruderschaft ist Teil des BdSJ Diözesanverbandes Münster.

  • Du hast eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung (Gruppenleiter*innenkurs) und bist in der Lage, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten und durchzuführen. Folgende Qualitätsstandarts sind vom Land NRW vorgegeben (Mindeststandards):
    • FÜR NRW: Du hast mindestens 35 Zeitstunden Aus-und Fortbildung nachzuweisen.
      FÜR NS: Du hast mindestens 50 Zeitstunden Aus- und Fortbildung nachzuweisen.
    • Du hast einen Erste-Hilfe-Kurs über mindestens 6 Zeitstunden bei einem lizenzierten Träger der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) gemacht.
    • Folgende Inhalte waren Teil deiner Schulung oder Ausbildung (Bei den GLK’s vom BdSJ ist dies die Grundlage)
      • Aufgaben und Funktionen der Jugendleiterin beziehungsweise des Jugendleiters und
      • Befähigung zur Leitung von Gruppen, 
      • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
      • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
      • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
      • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes wie zum Beispiel Prävention sexualisierter Gewalt.
      • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, geschlechtliche, sexuelle und kulturelle Diversität, interkulturelle Kompetenz, Inklusion, internationaler Jugendaustausch sowie verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

  • Du bist mindestens 16 Jahre alt oder wirst nach Abschluss der Ausbildung innerhalb von 3 Monaten 16 (Einverständniserklärung)

  • Du hast eine andere Qualifikation und kannst durch eine pädagogische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium nachweisen, dass die Inhalte der Juleica-Schulung umfassend behandelt wurden und ein deutlicher Bezug zur Jugendarbeit besteht? Dann kann das Diözesanbüro im Einzelfall die Voraussetzung, dass eine Aus- und Fortbildung gemacht werden muss, davon absehen und die JuLeiCa bestätigen.

  • (Erweiterte) Führungszeugnisse sind von der beantragenden Person für den Erhalt der Juleica nicht vorzulegen.

  • Ist die JuLeiCa einmal beantragt, so hat diese eine Gültigkeit von 3 Jahren.
  • Nach Ablauf der Karte kann noch innerhalb von 18 Monaten die JuLeiCa verlängert werden. Auch die Kurse zum Erstantrag dürfen nicht älter als 18 Monate sein. Im Einzelfall kann das Diözesanbüro entscheiden.
  • Voraussetzung der Verlängerung ist eine Aus- und Fortbildung mit einem Gesamtumfang von insgesamt 8 Zeitstunden. Dies können auch mehrere Ausbildungen sein. Zudem wird eine aktuelle (nicht älter als 2 Jahre) Erste-Hilfe-Ausbildung für die Verlängerung benötigt. 

  • Du kannst mit der JuLeiCa verschiedene Förderungen für deine Bruderschaft beantragen
  • Du bekommst in vielen Läden und für einige Attraktionen in deiner Region verschiedene Rabatte
    • Münster
      • Cineplex Münster
      • Allwetterzoo Münster
      • Burgerking Münster
      • BowlingBahn Mauritius
    • Freizeitbad Düb in Dülmen
    • CanuCamp Albersloh
    • HP-Produkte
      • 20% Nachlass
      • Kostenlose Lieferung ab 20,00 €
    • Deutsches Jugendherbergswerk
      • die persönliche Mitgliedschaft im DJH ist kostenlos (weiter)
    • Bernhard-Asseskurranz
      • Spezielle Rechtsschutzversicherung für Jugendleiter*innen (weiter)
    • Stackfield.de

Weitere Vergünstigungen findest du unter:

  • Beantragen könnt ihr die JuLeiCa ausschließlich online unter www.juleica.de
  • Für die Bearbeitung der Juleica-Anträge ist das Diözesanbüro zuständig. Hier wird geprüft, ob der*die Antragssteller*in die Voraussetzungen für das jeweilige Bundesland erfüllt. Darüber hinaus wird die Bearbeitung an die auszustellende Behörde (Träger d. Öffentlichen Jugendhilfe) weitergeleitet, gegengeprüft und ausgestellt.
  • Dir entstehen bei dem Antrag keine Kosten.

Alle Infos zur Verlängerung findest du auch kompakt in unserem Flyer:

Jetzt die JuLeiCa beantragen!!

 😍

Ihr habt noch Fragen?

Meldet euch im Diözesanbüro!

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Jana Hendricks

Bildungsreferentin
Diözesanbüro
Schillerstr. 44a
48155 Münster
Kristin Schlamann

Kristin Schlamann

Bildungsreferentin
Diözesanbüro
Schillerstr. 44a
48155 Münster