Kurzform DJR
Der BdSJ Diözesanjungschützenrat
Der Diözesanjungschützenrat (DJR) ist das höchste Organ bei uns im Diözesanverband. Zweimal im Jahr trifft sich der Diözesanjungschützenrat.
Der DJR besteht aus
- stimmberechtigte Mitglieder:
- dem Diözesanvorstand,
- den 18 Bezirksjungschützenmeistern,
- den Landesbezirksfahnenschlägermeistern.
- sowie beratende Mitglieder:
- dem/der Diözesanprinz*essin, dem/der Diözesanschülerprinz*essin,
- dem/der Landesbezirksschatzmeister*in des LBZ OMH,
- einem/r Vertreter*in des BDKJ DV Münster,
- den Ehrenmitgliedern,
- dem/der Vorsitzenden des Fördervereins,
- dem/der Geschäftsführer*in der Sagittarius gGmbH,
- sowie den Sprechern der Arbeitsgruppen.
In den Ratssitzungen finden u.a. die Wahlen für den Diözesanvorstand statt. Ebenso werden alle Ratsmitglieder über die aktuellen Geschehnisse und Aufgaben im BdSJ informiert. Es findet ein reger Austausch zwischen der Diözesanebene und den Bezirksebenen statt.













