Zum Inhalt springen
bg-curve-top

Förderungen gibt es viele, hier wird erklärt was möglich ist

Foerderung

Als Mitglied im BdSJ kannst du viele verschiedene Förderungen für die Jugendarbeit in der Bruderschaft/Schützenverein beantragen, das kann ein Laptop oder Beamer für die Jugendarbeit sein oder auch Mittel zum durchführen eines Zeltlagers.

Wir, der BdSJ, bekommen als Mitglied des BDKJ ein Teil der Gelder aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW). Dies sind öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden vom BDKJ an die Mitgliedsverbände und Gliederungen weitergeleitet. Grundlage sind die neuen Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Bewirtschaftung der Fördermittel aus dem KJP NRW seit dem 01.01.2009. Der KJP NRW umfasst verschiedene Förderpositionen.

Egal welche Förderung ihr benötigt, zuerst brauchen wir einen kleinen Antrag auf Förderung von euch. Dazu haben wir ein Online-Formular hier hinterlegt, über das ihr schnell und einfach den ersten Schritt zur Förderung abwickeln könnt.

Multiantrag / Meldebogen an den BdSJ DV Münster

Förderung: "Pauschale Bildung"

Hier ist es wichtig, dass mindestens 7 Personen zwischen 6 und 26 Jahren teilnehmen. Auch
das Programm muss einen Bildungscharakter haben. Der Unterschied zwischen der
pauschalen Förderung und der Bildungsveranstaltung liegt darin, dass bei der pauschalen
Förderung keine tatsächlichen Kosten der Maßnahme nachgewiesen werden müssen.
Bei nachgewiesenen Kosten oberhalb der pauschalen Förderung (über 50,00 €) handelt es sich automatisch
um eine Bildungsmaßnahme.

Der Antrag wird ab dem 01.04.2023 über den oben angezeigten Multiantrag gestellt!
Das Einreichen von Reihenveranstaltungen ist nicht mehr möglich!

Infos und Förderportal

Nach dem Antrag folgt die Abrechnung

weitere Informationen zur Förderung im BdSJ
Die Förderungen im BdSJ sind vielfältig und die Richtlinen dazu werden in regelmäßigen Abständen vom Diözesanjungschützenrat aktuallisiert. Aber nicht nur die Förderungen vom Diözesanverband könnt ihr hier beantragen sondern auch die von unserem Förderverein. Auch diese Richtlienen sind hier für euch hinterlegt. | MEHR...

BDKJ Förderportal
Seid dem 20.04.2020 gibt es einen digitalen Verwendungsnachweis und die Anträge werden teilweise nicht mehr schriftlich ausgefüllt. Dies ist ein Onlineportal vom BdKJ in dem ihr die Formulare in geänderter Form vorfindet und diese in dem Portal ausfüllen müsst. | MEHR...

Förderung der Jugendarbeit vor Ort

Jugendarbeit kostet nicht immer viel Geld, vor allem bei uns in den Bruderschaften gibt es überwiegend ehrenamtliche Jugendleiter. Damit ihr aber auch mal das ein oder andere Getränk, oder auch mal eine Runde Pizza bestellen könnt, mächten wir euch je Jungschütze fördern.

Meldet uns einfach bis spätestens zum 30.06.2022 eure gemeldeten Jungschützen und wir überweisen euch einen Förderbetrag, den ihr für eure Jugendarbeit vor Ort verwenden könnt.

Den Antrag dazu stellt du auch über unseren Multiantrag.