Das Thema der Prävention von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen wird immer größer. Auch wir, als BdSJ (Bund der St. Sebastianus Schützenjugend) im Diözesanverband Münster schließen uns dieser an.
Beim Thema Prävention von sexualisierter Gewalt geht es um zwei Bestimmungen. Zum einen um das Bundeskinderschutzgesetz und zum anderen um die Präventionsordnung des Bistum Münsters. Das bedeutet, dass diese Richtlinien und Ausführungsbestimmungen für uns alle Diözesanverband, Landesbezirke, Bezirke und Bruderschaften, verpflichtend sind.
Das Bundeskinderschutzgesetzt, welche 2012 in Kraft trat, besagt, dass bestimmte Personen in den Bruderschaften, Bezirken und Diözesanverbänden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ) vorlegen müssen. Diese Vorgabepflicht regelt der Gesetzgeber (siehe § 72a SGB VIII).
Die Präventionsordnung zur Prävention gegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen hat Bischof Dr. Felix Genn für das Bistum Münster im April 2011 erlassen.
Insgesamt geht es darum, Kinder und Jugendliche zu schützen. Es ist ein Qualitätsmerkmal für Bruderschaften und Bezirke. Es geht nicht darum, alle ehrenamtlichen unter Generalverdacht zu stellen, sondern, dass alle eine Handlungssicherheit bekommen.
Prävention bedeutet vorbeugen: „Etwas tun, bevor es zu spät ist“. Das Risiko soll im Vorfeld möglichst klein gehalten werden.
Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ kann unterschiedliche Dimensionen haben.
Zum einen geht es um sexuelle Übergriffe und sogenannte Grenzverletzungen. Zu definieren, was Grenzverletzungen sind, ist mitunter sehr schwierig, da das Verständnis von Grenzverletzungen sehr individuell ist. (Jeder Mensch hat seine eigenen Grenzen!) Allerdings sind Grenzverletzungen auch die am häufigsten anzutreffende Form der sexualisierten Gewalt, weil diese oft (unbewusst) im Alltag auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass Ehrenamtliche in der Jugendarbeit dafür sensibilisiert sind.
Zum anderen gibt es noch die eindeutigere Dimension der sexualisierten Gewalt – nämlich die des sexuellen Missbrauchs. Dieser kann so definiert werden: „Jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Entwicklung nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätspositionen aus, um seine eignen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“
Uns ist als BdSJ Diözesanverband Münster wichtig, dass wir durch unser Verhalten und unser Miteinander eine Kultur der Grenzachtung vorleben, die Rechte aller achten und die Schwächeren stärken. Außerdem können wir bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, durch die unser Verband ein möglichst sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene wird und es mögliche Täter und Täterinnen bei uns besonders schwer haben. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung und Umsetzung eines eigenen Schutzkonzeptes und die Aufklärung über das Thema genauso, wie ein klares „Nein“ zu Missbrauch und Gewalt nach außen. In allen Bereichen bekommen unsere Ehrenamtler Unterstützung und Hilfe. Auch im Fall der Fälle wollen wir gut reagieren können. Deswegen beinhaltet unser Schutzkonzept auch Beschwerdewege.